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Landesjugendplan Baden-Württemberg

Beim Landesjugendplan gibt es Zuschüsse für Zelte, Zeltmaterial und Zeltreparaturen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Zuschüsse über den Landesjugendplan ist, dass deine Gruppe als Träger für die freie Jugendarbeit anerkannt ist. Näheres hierzu erfährst du z.b. bei deinem entsprechenden Verband.

In der Arbeitshilfe des Landesjugenplans steht hierzu:

[quote]Zuwendungsempfänger sind Träger der außerschulischen
Jugendbildung nach § 75 SGB VIII
i.V.m. §§ 2, 4 und 12 JBG, öffentlich-rechtliche
Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans
sonstige Träger.[/quote]

Der Zuschuss dient der finanziellen Unterstützung bei Anschaffungen, Ausrüstung und Reparatur von Großzelten und Zeltmaterial für die Jugendarbeit.

  • Großzelte für 6 und mehr Personen
  • Gruppenzelte für weniger als 6 Personen, davon müssen dann mindestens 5 Stück angeschafft werden
  • keine Pavillons
  • Ausrüstung (z.B. Feldbetten, aber keine Matratzen; Abdeckplanen/Bodendecken; Holzlatten und -platten für den Zeltbau; Imprägniermittel usw., aber kein Küchenzubehör, Werkzeuge, Zargesboxen, Tische und Bänke, Beleuchtung und Sanitär-/Hygienezubehör!
  • Instandsetzung von Großzelten, die Reparatur muß 76,70 € übersteigen.
  • Reparaturen (nur von Zelten!) können auch in Eigenleistung ehrenamtlich vorgenommen werden, es kann ein Satz von 7,70 € je Stunde angerechnet werden.

Beantragen kannst du bis zu 50% der Gesamtkosten. Ausbezahlt wurden z.b. 2009  immerhin 25%.

Das Formular A5 ist der entsprechende Antrag für euer Zeltmaterial. Ein Beispiel findest du in den Muster-Formular A5. Diese Anträge müssen bis zu einem fixen Termin am Jahresbeginn eingereicht werden und im Spätjahr dann mit dem Verwendungsnachweis V5 belegt werden. Die Zuschüsse werden dann im Folgejahr ausbezahlt. S5 SV5 sind Sammelanträge.

Weitere Informationen zum Landesjugendplan findest du hier:

Richtlinien des Landesjugendplan

Arbeitshilfe des Landesjugendplan

Abgabefrist beim Landesjugendring ist 01. März. Da die Anträge allerdings in der Regel zentral über eure Verbände laufen musst du mit wesentlich früheren Terminen rechnen.

Beim BDKJ in der Diözese Freiburg liegt der Abgabetermin auf dem 15.01.

Servicestelle Zuschüsse im Erzb. Seelsorgeamt sind
Katja Burger Tel. 0761/5144-172
E-Mail: katja.burger@kja-freiburg.de
und Heidemarie Schelb Tel. 0761/5144-158
E-Mail: heidi.schelb@kja-freiburg.de 

Die Anträge sind mit detailliertem Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan zu stellen. Gerne helfen wir euch dies entsprechend auszuarbeiten.

 

AnhangGröße
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PDF Icon Formular_A5.pdf21.38 KB
PDF Icon Muster_Formular_A5.pdf28.95 KB
PDF Icon Formular_SV5.pdf21.18 KB
PDF Icon Formular_S5.pdf18.77 KB