Für die Veranstaltung "Leuchtfeuer - Löschen unmöglich", ein Leiterkonkress der DPSG in Westernohe, kommt die zuständige Baubehörde des Westerwaldkreis zu dem Schluß, dass Jurtenburgen als Fliegende Bauten zu werten sind.
Fliegende Bauten sind in den meisten Bundesländern unter anderem Zelte über 75 m². Sprich, alles, was über die Größe einer Dreier-Jurte Jurten hinausgeht. Schon drei Jurten in einer Reihe, oder eine Großjurte plus eine Jurte kommen zusammen über 75 m².
Damit besteht die Untere Baubehörde auf entsprechende Prüfbücher, welche es für unsere Art Jurtenburgen zu bauen nicht gibt und aufgrund der Bauart der Jurtenburgen auch nicht geben kann, da die wesentlichen Teile einer Burg nicht zum wiederholten Aufbau in ein und dergleichen Form nicht vorgesehen sind.
Ein Ausweg wäre eine Sichtabnahme durch den zuständigen TÜV, aber auch dies bedeutet nur eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten, welche verständlicherweise niemand bereit ist zu tragen.
Was bedeutet dies nur für die Tradition des Bauens mit Schwarzzelten? Mit Westernohe ist ein Zeltplatz eines großen Verbandes betroffen. Quasi das Wohnzimmer der DPSG. Es steht zu befürchten, dass diese Entscheidungen wegweisend sein werden, oder dass zumindest wir als Anwender soweit sensibiliert sind, dass wir künftig zur eigenen Absicherung die Behörden vor Ort anderer Veranstaltungen einschalten müssen.
Die Antworten werden dann aber vermutlich die gleichen sein. Zelte über 75 m² werden als Fliegende Bauten bewertet und unterliegen den entsprechenden Regularien.
Dabei lassen die Landesbauordnungen der meisten Bundesländer Auswege aus dem Dilemma vermuten. Zumindest die Vormulierung "ausgenommen sind Zelte auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen", scheinen den Behörden einen gewissen Spielraum zu lassen.
Wie steht ihr zu dieser Problematik? Wie geht ihr mit dem Bau von größeren Jurtenburgen um? Gibt es aus euren Landkreisen belastbare Aussagen der örtlichen Baubehörden?