Update zum Artikel:
Wir konnten mittlerweile eine Einigung mit der mittendrin erreichen.
Um es gleich vorweg zu nehmen, die meisten unserer Texte haben wir unter die Lizenz von Creative Commons gestellt, die eine nichtgewerbliche Weiternutzung unter Namensnennung erlaubt.
In unseren Inhalten stecken über dreisig Jahre Erfahrungen mit den Schwarzzelten und viele Stunden, Tage und Jahre Arbeit in der Darstellung dieser Inhalte auf unseren Webpräsenzen.
Wir geben diese Inhalte gerne auf unterschiedlichem Weg weiter, in aller Regel erfolgt dies kostenfrei und dies unabhängig davon, ob jemand bei uns Kunde ist oder nicht.
Was uns jedoch ziemlich ärgert ist, wenn jemand unsere Texte als seine eigenen ausgibt. Und wenn dies dann noch mein eigener Verband ist, der ein eigenes Unternehmen führt, das im Mitbewerb zu Jurtenland steht, dann hört die Freundschaft auf.
So geschehen in der neuen Mittendrin, dem Verbandsorgan des DPSG Bundesverbandes.
Darin erscheint ein Artikel über den Aufbau der Kohte. Zuerst freue ich mich über die schönen Graphiken, aber beim Lesen des Artikels kommt mir manche Formulierung sehr bekannt vor. Ein Vergleich mit unseren eigenen Texten ergibt folgendes Bild:
Überschriften bei Jurtenland:
Die Kohtenblätter verbinden
Die Kohte als Viereck aufspannen
Das Kohtenkreuz binden und einhängen
Die Kohtenstangen binden
Die Kohte aufstellen
Überschriften in der Mittendrin
Die Kohtenblätter verbinden
Die Kohte abspannen
Das Kohtenkreuz binden
Das Kohtenkreuz einhängen
Die Kohtenstangen binden
Die Kohte aufstellen
Bei Jurtenland steht:
so fährst du fort, bis du am Ende angelangt bist
Mittendrin schreibt:
Führe das so weiter bis du am Ende ankommst
Bei Jurtenland steht:
Bei modernen Kohtenblättern ist am unteren Ende ein Holzknebel
Mittendrin schreibt:
Bei modernen Kohten befindet sich dort ein Holzknebel
Bei Jurtenland steht:
Außen ist übrigens die Seite, auf der die Regenleiste angebracht ist
Mittendrin schreibt:
Außen ist die Seite, auf der die Regenleiste angebracht ist
Bei Jurtenland steht:
...so liegen, dass die Innenseite auf dem Boden liegt
Mittendrin schreibt:
...so dass die Innenseite auf dem Boden liegt
Bei Jurtenland steht:
...etwa 50 bis 70 cm des Seiles...
Mittendrin schreibt:
...50 - 70 cm des Seils
Bei Jurtenland steht:
Die Riegel kommen jeweils an der Verbindung von zwei Kohtenblättern durch beide, übereinanderliegende Ösen
Mittendrin schreibt:
Die Riegel kommen an der Verbindung von zwei Kohtenblättern durch beide, übereinanderliegende Ösen
Bei Jurtenland steht:
Die richtige Spannung hast du, wenn die vier Kanten der Kohtenblätter gerade aufgespannt sind
Mittendrin schreibt:
Die Kohte hat die Richtige Spannung, wenn die vier Kanten der Kohtenblätter gerade sind
Bei Jurtenland steht:
und die Stangen etwa 20 bis 30 cm seitlich neben einer der Ecken stehen
Mittendrin schreibt:
und die Stangen 20 bis 30 cm neben den Ecken stehen
Vielleicht fehlt da teilweise mal ein überflüssiges Füllwort oder es ist ein wenig umgestellt, aber sowohl die Struktur des Textes als auch seine Inhalte tragen eindeutig meine Handschrift!
Wäre ja auch nicht weiter schlimm, wenn da mein Name und ein Verweis zu Jurtenland drunter stehen würde. Zugeschrieben wird der Artikel jedoch jemand anderem, der auf freundliche Nachfrage sehr erstaunt darüber ist, weil dies auch nicht sein Text ist.
Nachdem ich die Situation in meinem Facebook-Profil schildere meldet sich die verantwortliche Redakteurin der Mittendrin auf mein Anliegen. Es folgt eine Entschuldigung, allerdings mit der Aussage, sie kenne zwar meine Texte, hätte aber nicht abgeschrieben.
Dies wiederum erscheint mit wenig glaubhaft, da der Wortlaut mancher, durchaus langer Sätze einfach identisch ist.
Mein Vorschlag zur Güte, die Mittendrin bringt an gleicher Stelle einen ähnlich umfangreichen Artikel über Jurtenland finde ich nicht überzogen.
Als Gegenangebot kommt lediglich der Vorschlag, in der nächsten Mittendrin die Nennung der Quelle nachzuholen.
Wenn ich mir nun jedoch das Urheberrecht ansehe, dann steht uns nach §97 UrhG ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz zu.
Und genaugenommen macht sich jemand, der ein Urheberrecht verletzt nach §106 ff UrhG sogar strafbar.
Also sollten wir nun zu Anwalt und Polizei gehen? Verlangen, dass die restlichen Zeitschriften eingestampft werden und die digitalen Versionen aus dem Internet gelöscht werden? Soll ich meinen Recht folgend Schadensersatz fordern? Von einem Verband dessen "Freund & Förderer" ich bin? Und von dem ich vor allem glaubte, er setzt sich für Gerechtigkeit und Fairness in dieser Welt ein?
Wie würdest du handeln?