In Baden-Württemberg stehen die Zuschüsse für Zeltlager und andere Jugenderholungsmaßnahmen fest. Insbesondere Gruppen, welche mit Kinders aus finanziell schwächer gestellten Familien arbeiten, können in diesem Jahr ausnahmsweise mit einem Tagessatz von *7,50 Euro* rechnen (anstelle 5,10 € wie die ganzen Jahre davor).
Die Einkommensgrenzen sind gleich geblieben. Es gelten die Einkommenssätze des Landeserziehungsgeldes.
Wir freuen uns sehr, dass das Jugendreferat des Sozialministeriums diese Forderung des Landesjugendrings und des Bündnis für die Jugend durch die Verwendung von Ausgaberesten möglich gemacht hat.
Die sonstigen Förderungen im Rahmen der Jugenderholung entsprechen den Sätzen des Vorjahres:
Pädagogische Betreuung 8,70 Euro/Tag; Freizeiten unter Einbeziehung von behinderten TeilnehmerInnen 9,20 Euro,
max. 30% der notwendigen Gesamtkosten.
Die Förderung von Groß- und Gruppenzelten steht noch nicht fest. Hierzu muss immer ein aufwändiges Freigabeverfahren beim Finanzministerium ablaufen, bevor die Sätze festgelegt werden können.
Wenn wir hier mehr erfahren, werden wir euch wieder unterrichten. Mehr Informationen und die notwendigen Formulare gibt es im Jugenarbeitsnetz.