Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr


  Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich, schafft aber Klarheit über die vereinsinternen Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden. Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel  
  Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich, schafft aber Klarheit über die vereinsinternen Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden. Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel das Schuljahr als Geschäftsjahr.
das Schuljahr als Geschäftsjahr.


== § 2 Vereinszweck ==
== § 2 Vereinszweck ==
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