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(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr | (4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr | ||
Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich, schafft aber Klarheit über die vereinsinternen Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden. Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel | Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich, schafft aber Klarheit über die vereinsinternen Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden. Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel das Schuljahr als Geschäftsjahr. | ||
das Schuljahr als Geschäftsjahr. | |||
== § 2 Vereinszweck == | == § 2 Vereinszweck == | ||