Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 18: Zeile 18:
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr


  Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich, schafft aber Klarheit über die vereinsinternen Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber  
  Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich, schafft aber Klarheit über die vereinsinternen Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden. Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel  
über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden. Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel  
das Schuljahr als Geschäftsjahr.
das Schuljahr als Geschäftsjahr.


19.880

Bearbeitungen