Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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  An die Mitglieder können spezifische Anforderungen gestellt werden (z. B. bezüglich Alter, Beruf u.ä.). Eine Pflicht zur Aufnahme jedes Beitrittswilligen besteht nicht. Aus gemeinnützigkeits- wie vereinsrechtlicher Sicht sollte die Mitgliedschaft aber nicht zu eng, etwa dauerhaft auf einen kleinen Personenkreis begrenzt sein.
  An die Mitglieder können spezifische Anforderungen gestellt werden (z. B. bezüglich Alter, Beruf u.ä.). Eine Pflicht zur Aufnahme jedes Beitrittswilligen besteht nicht. Aus gemeinnützigkeits- wie vereinsrechtlicher Sicht sollte die Mitgliedschaft aber nicht zu eng, etwa dauerhaft auf einen kleinen Personenkreis begrenzt sein.


(1) Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Person (ab dem ? Lebensjahr/Kinder?) (und juristische Personen) werden, die seine Ziele unterstützen.
(1) Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Person und juristische Personen werden, die seine Ziele unterstützen.


  Die Zulassung von juristischen Personen (z.B. öffentliche Körperschaften, GmbH, e.V.) als Mitglieder kann frei festgelegt werden. Juristische Personen haben durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer) Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  Die Zulassung von juristischen Personen (z.B. öffentliche Körperschaften, GmbH, e.V.) als Mitglieder kann frei festgelegt werden. Juristische Personen haben durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer) Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
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