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Erforderliche Abstände zu bestehenden Gebäuden und anderen fliegenden Bauten | Erforderliche Abstände zu bestehenden Gebäuden und anderen fliegenden Bauten | ||
* 8,00 m zu massiven Gebäuden ohne erhöhte Brandlast | * 8,00 m zu massiven Gebäuden ohne erhöhte Brandlast | ||
* 10,00 m zu anderen Bauten. | * 10,00 m zu anderen Bauten. | ||
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Somit ist zusätzlich zum Haupteingang ein Notausgang mit einer Öffnungsbreite von | Somit ist zusätzlich zum Haupteingang ein Notausgang mit einer Öffnungsbreite von | ||
mindestens je 1,20 m Breite erforderlich. | mindestens je 1,20 m Breite erforderlich. | ||
===Beleuchtung=== | |||
Sicherheitsbeleuchtung | |||
* nur bei Zelten größer 200 m², die auch nach Einbruch der Dunkelheit betrieben werden | |||
* Betrieb mit Notstromaggregat oder Akkuunterstützt | |||
* Betrieb während der Betriebszeiten zeitgleich mit der Hauptbeleuchtung | |||
Inhaltlich übernommen aus der Checkliste zur Aufstellung und Betrieb von Festzelten des Landkreis Ostallgäu<ref>[http://www.veranstalterinfo.ostallgaeu.de/fileadmin/leitfaden/Checkliste_zum_Aufbau_und_Betrieb_von_Festzelten.pdf Checkliste zur Aufstellung und Betrieb von Festzelten (fliegende Bauten) ab 75 m² Grundfläche:]. Website des Landkreis Ostallgäu. Abgerufen am 17. Oktober 2012.</ref> | |||
==Sicherheit bei Kohte und Jurte== | ==Sicherheit bei Kohte und Jurte== |