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* normaler Gang = Gang zwischen der Bestuhlung = min. 0,80 m Breite, | * normaler Gang = Gang zwischen der Bestuhlung = min. 0,80 m Breite, | ||
* Rettungswege zu Notausgängen = mindestens 1,20 m Breite | * Rettungswege zu Notausgängen = mindestens 1,20 m Breite | ||
Die Breite der Ausgänge muss der Rettungswegbreite entsprechen und ist von der größtmöglichen Besucherzahl abhängig | |||
* immer mindestens 2 Ausgänge, sich gegenüberliegend, Öffnungsbreite mind. je 1,20 m Breite, von jedem Besucherplatz bis zum Notausgang max. 30,00 m Fluchtwegelänge | |||
* bei außen liegenden Stufen nach Ausgangstüre Podest mind. so tief wie die entsprechende Türflügelbreite anordnen, da ansonsten Stolpergefahr | |||
* „zugeknöpfte“ Zeltplanen sind als Notausgang nicht zulässig. Diese müssen wenigstens aufgeknüpft vorgehalten werden | |||
* Während der Betriebszeit müssen der Hauptausgang, sowie alle weiteren Ausgänge ständig und in voller Breite geöffnet sein. | |||
Für die Notausgänge ergibt sich vereinfacht | Für die Notausgänge ergibt sich vereinfacht |