Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2009/heftnummer:8/seite:219/doc:2 Fliegende Bauten, Vollzug des Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO)]
[https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2009/heftnummer:8/seite:219/doc:2 Fliegende Bauten, Vollzug des Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO)]
Verfahrensfrei sind
nach Art. 57 (1) 9. d Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen
nach Art. 57 (1) 12. f Zeltlager, die nach ihrem erkennbaren Zweck gelegentlich, höchstens für zwei Monate errichtet werden
Keiner Ausführungsgenehmigung bedürfen
nach Art. 72 (3) 4. Zelte, die fliegende Bauten sind, mit bis zu 75 m2


==Berlin==
==Berlin==
19.880

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