Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.
Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.


  Vergütungen für Vorstandstätigkeit – auch und insbesondere die Ehrenamtspauschale - können nur auf Basis einer solchen Regelung gezahlt werden. Fehlt sie, ist Vorstandstätigkeit grundsätzlich  
  Vergütungen für Vorstandstätigkeit – auch und insbesondere die Ehrenamtspauschale - können nur auf Basis einer solchen Regelung gezahlt werden. Fehlt sie, ist Vorstandstätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich und die Auszahlung von Ehrenamtspauschalen gemeinnützigkeitsschädlich
ehrenamtlich und die Auszahlung von Ehrenamtspauschalen gemeinnützigkeitsschädlich


Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer (besonderen Vertreter nach § 30 BGB) bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit  
Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer (besonderen Vertreter nach § 30 BGB) bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.
beratender Stimme teilzunehmen.


  Unter Umständen erfordert die Entwicklung eines Vereins eine hauptamtliche Geschäftsführung, die  
  Unter Umständen erfordert die Entwicklung eines Vereins eine hauptamtliche Geschäftsführung, die nur mit einer solchen Bestimmung der Satzung möglich ist.
nur mit einer solchen Bestimmung der Satzung möglich ist.


(4) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens 3 mal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden, schriftlich oder per Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen.
(4) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens 3 Mal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden, schriftlich oder per Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen.


(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.
(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.
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