Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.
Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.


  Diese Übergangsregelung vermeidet Phasen der Handlungsunfähigkeit wenn Vorstandswahlen nicht rechtzeitig stattfinden können. Bei vorzeitigem Ausscheiden einzelner Vorstandsmitglieder kann in der Satzung dem Vorstand auch das Recht eingeräumt werden, bis zum Ablauf der Amtsperiode zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit ein weiteres Vorstandsmitglied zu kooptieren, d.h. auf der  
  Diese Übergangsregelung vermeidet Phasen der Handlungsunfähigkeit wenn Vorstandswahlen nicht rechtzeitig stattfinden können. Bei vorzeitigem Ausscheiden einzelner Vorstandsmitglieder kann in der Satzung dem Vorstand auch das Recht eingeräumt werden, bis zum Ablauf der Amtsperiode zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit ein weiteres Vorstandsmitglied zu kooptieren, d.h. auf der Grundlage eines Vorstandsbeschlusses kommissarisch zu bestimmen.
Grundlage eines Vorstandsbeschlusses kommissarisch zu bestimmen.


Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt.
Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt.  


  Auch dies ist in moderneren Formen der Vereinsführung nicht unbedingt erforderlich und kann durch einen Sprecher des Vorstands ersetzt werden.
  Auch dies ist in moderneren Formen der Vereinsführung nicht unbedingt erforderlich und kann durch einen Sprecher des Vorstands ersetzt werden.
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(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.
(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.


(6) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich, per E-Mail, online oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren  
(6) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich, per E-Mail, online oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich, per E-Mail, online oder fernmündlich erklären.
schriftlich, per E-Mail, online oder fernmündlich erklären.


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