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Grundsätzlich kann auf Geldbeiträge verzichtet werden oder durch (Gemeinschafts-) Arbeitsleistungen ersetzt oder mit Geldbeiträgen kombiniert werden. Konkrete Beitragshöhen sollten nicht in die Satzung geschrieben werden, da jede Änderung auch eine (aufwändige) Satzungsänderung erforderlich macht. Es bietet sich an, eine Beitragsordnung zu entwickeln, die jeweils Höhe, Fälligkeit Ermäßigungen oder Erlass für bestimmte Personen- bzw. Mitgliedergruppen, Stundungs- und Mahnverfahren und weitere Detailpunkte regelt und immer wieder angepasst werden kann. | Grundsätzlich kann auf Geldbeiträge verzichtet werden oder durch (Gemeinschafts-) Arbeitsleistungen ersetzt oder mit Geldbeiträgen kombiniert werden. Konkrete Beitragshöhen sollten nicht in die Satzung geschrieben werden, da jede Änderung auch eine (aufwändige) Satzungsänderung erforderlich macht. Es bietet sich an, eine Beitragsordnung zu entwickeln, die jeweils Höhe, Fälligkeit Ermäßigungen oder Erlass für bestimmte Personen- bzw. Mitgliedergruppen, Stundungs- und Mahnverfahren und weitere Detailpunkte regelt und immer wieder angepasst werden kann. | ||
[§ 5 Beiträge sollte in den Bereich Mitgliederversammlung integriert werden, es ist eine Beschlusssache der MV] | |||
== § 6 Organe des Vereins == | == § 6 Organe des Vereins == |
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