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Innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Alternative 4 Wochen) nach Mitteilung des Ausschlusses kann das Mitglied Berufung gegen den Vorstandsbeschluss einlegen. | Innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Alternative 4 Wochen) nach Mitteilung des Ausschlusses kann das Mitglied Berufung gegen den Vorstandsbeschluss einlegen. | ||
Dann entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig über Ausschluss oder Verbleib im Verein. Bis dorthin ruht die Mitgliedschaft. | |||
Damit werden willkürliche Beschlüsse des Vorstands verhindert. Alternativen wären entsprechende Schiedsgerichtsvereinbarungen. | Damit werden willkürliche Beschlüsse des Vorstands verhindert. Alternativen wären entsprechende Schiedsgerichtsvereinbarungen. |
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