Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Alternative 4 Wochen) nach Mitteilung des Ausschlusses kann das Mitglied Berufung gegen den Vorstandsbeschluss einlegen.  
Innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Alternative 4 Wochen) nach Mitteilung des Ausschlusses kann das Mitglied Berufung gegen den Vorstandsbeschluss einlegen.  
Den endgültigen Beschluss über Ausschluss oder Verbleib im Verein entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis dorthin ruht die Mitgliedschaft.
Dann entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig über Ausschluss oder Verbleib im Verein. Bis dorthin ruht die Mitgliedschaft.


  Damit werden willkürliche Beschlüsse des Vorstands verhindert. Alternativen wären entsprechende Schiedsgerichtsvereinbarungen.
  Damit werden willkürliche Beschlüsse des Vorstands verhindert. Alternativen wären entsprechende Schiedsgerichtsvereinbarungen.
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