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Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. | Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. | ||
Diese Übergangsregelung vermeidet Phasen der Handlungsunfähigkeit wenn Vorstandswahlen nicht rechtzeitig stattfinden können. Bei vorzeitigem Ausscheiden einzelner Vorstandsmitglieder kann in | Diese Übergangsregelung vermeidet Phasen der Handlungsunfähigkeit wenn Vorstandswahlen nicht rechtzeitig stattfinden können. Bei vorzeitigem Ausscheiden einzelner Vorstandsmitglieder kann in der Satzung dem Vorstand auch das Recht eingeräumt werden, bis zum Ablauf der Amtsperiode zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit ein weiteres Vorstandsmitglied zu kooptieren, d.h. auf der | ||
der Satzung dem Vorstand auch das Recht eingeräumt werden, bis zum Ablauf der Amtsperiode zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit ein weiteres Vorstandsmitglied zu kooptieren, d.h. auf der | |||
Grundlage eines Vorstandsbeschlusses kommissarisch zu bestimmen. | Grundlage eines Vorstandsbeschlusses kommissarisch zu bestimmen. | ||
Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. | Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. | ||
Auch dies ist in moderneren Formen der Vereinsführung nicht unbedingt erforderlich und kann durch | Auch dies ist in moderneren Formen der Vereinsführung nicht unbedingt erforderlich und kann durch einen Sprecher des Vorstands ersetzt werden. | ||
einen Sprecher des Vorstands ersetzt werden. | |||
(3) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: | (3) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: | ||