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Bearbeitungen
Ralph (Diskussion | Beiträge) |
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(1) | (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. | ||
Der Vorstand besteht aus drei | |||
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Als Erfahrungswert erscheint ein 3-köpfiger (eventuell auch bis zu fünf) Vorstand empfehlenswert. Die (nebenstehende) klassische Aufgabenteilung erscheint in Zeiten moderner Vereinsorganisation | Als Erfahrungswert erscheint ein 3-köpfiger (eventuell auch bis zu fünf) Vorstand empfehlenswert. Die (nebenstehende) klassische Aufgabenteilung erscheint in Zeiten moderner Vereinsorganisation | ||
etwas überholt. Denkbar ein modernes Kollegium, das sich arbeitsteilig z.B. strategische Entwicklung des Vereins, Mitgliedergewinnung und –pflege, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen als Aufgabenbereiche teilt | etwas überholt. Denkbar ein modernes Kollegium, das sich arbeitsteilig z.B. strategische Entwicklung des Vereins, Mitgliedergewinnung und –pflege, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen als Aufgabenbereiche teilt | ||
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Der Verein wird durch je zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. | Der Verein wird durch je zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. | ||