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Damit sind unentgeltliche Zuwendungen (= Zahlung ohne Gegenleistung) an Mitglieder ausgeschlossen. Geschenke im Rahmen von Ehrungen oder „Zuwendungen“ zur Anerkennung der Arbeit der Mitglieder im | Damit sind unentgeltliche Zuwendungen (= Zahlung ohne Gegenleistung) an Mitglieder ausgeschlossen. Geschenke im Rahmen von Ehrungen oder „Zuwendungen“ zur Anerkennung der Arbeit der Mitglieder im Rahmen von Vereinsfeiern sind bis zur Höhe von 40 Euro/Jahr unkritisch. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Vergütungen für (angestellte oder selbstständige) Mitarbeiter, die in bestimmten Aufgaben für den Verein (auch als Mitglieder) tätig werden. | ||
Rahmen von Vereinsfeiern sind bis zur Höhe von 40 Euro/Jahr unkritisch. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Vergütungen für (angestellte oder selbstständige) Mitarbeiter, die in bestimmten Aufgaben für den Verein (auch als Mitglieder) tätig werden. | |||
(3) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. | (3) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. | ||