Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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  Die präzise Definition des Vereinszwecks (in Anlehnung an einen oder mehrere der in der Abgabenordnung, § 52 Abs. 2 genannten anerkannten Zwecke) ist von entscheidender Bedeutung für die (dauerhafte) Anerkennung durch das Registergericht und durch das Finanzamt (Gewährung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Steuervorteile bzw. Steuerbefreiungen)   
  Die präzise Definition des Vereinszwecks (in Anlehnung an einen oder mehrere der in der Abgabenordnung, § 52 Abs. 2 genannten anerkannten Zwecke) ist von entscheidender Bedeutung für die (dauerhafte) Anerkennung durch das Registergericht und durch das Finanzamt (Gewährung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Steuervorteile bzw. Steuerbefreiungen)   


(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige / (mildtätige)/(kirchliche) Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.


Zweck des Vereins ist (z.B für einen umweltpädagogischen Verein )
Zweck des Vereins ist (z.B für einen umweltpädagogischen Verein )
* die Förderung der Erziehung Volks- und Jugendbildung.
* die Förderung der Erziehung Volks- und Jugendbildung.
* Die Förderung des Natur- und Umweltschutzes
* die Förderung des Natur- und Umweltschutzes


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