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§ 52, Abs. 2 AO (Katalog der anerkannten Zwecke) | § 52, Abs. 2 AO (Katalog der anerkannten Zwecke) | ||
# die Förderung von Wissenschaft und Forschung; | |||
# die Förderung der Religion; | |||
# die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; | |||
Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch | # die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; | ||
durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; | # die Förderung von Kunst und Kultur; | ||
# die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; | |||
# die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; | |||
# die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; | |||
# die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; | |||
Studentenhilfe; | # die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; | ||
# die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; | |||
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des | # die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; | ||
Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; | # die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; | ||
# die Förderung des Tierschutzes; | |||
Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer | # die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; | ||
Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; | # die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; | ||
# die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; | |||
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, | # die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; | ||
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von | # die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; | ||
Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des | # die Förderung der Kriminalprävention; | ||
Suchdienstes für Vermisste; | # die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); | ||
# die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; | |||
# die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; | |||
Unfallverhütung; | # die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; | ||
# die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. | |||
und des Völkerverständigungsgedankens; | |||
traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der | |||
Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; | |||
Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher | |||
Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; | |||
mildtätiger und kirchlicher Zwecke. | |||
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch | (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch | ||
Umweltpädagogische Veranstaltungen in der | Umweltpädagogische Veranstaltungen in der Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen und Erwachsenenbildungseinrichtung | ||
Bei der Überprüfung der Satzung durch die Finanzämter steht die Frage der Verwirklichung der | |||
angegeben gemeinnützigen Satzungszwecke mit angemessenen Mitteln im Vordergrund. Einer plausiblen | Bei der Überprüfung der Satzung durch die Finanzämter steht die Frage der Verwirklichung der angegeben gemeinnützigen Satzungszwecke mit angemessenen Mitteln im Vordergrund. Einer plausiblen | ||
Beschreibung der Realisierung der | Beschreibung der Realisierung der | ||
* Ausstellungen | |||
* Konzeption regionaler Umweltprojekte | |||
* Öffentlichkeitsarbeit | |||
* Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden | |||
* ... | |||
Satzungszwecke mit entsprechenden Aktivitäten, Instrumenten, Mitteln und Methoden sollte die größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Hier liegen die häufigsten Gründe für die Nicht- Anerkennung von Satzungen bzw. der Gemeinnützigkeit von Vereinen. | Satzungszwecke mit entsprechenden Aktivitäten, Instrumenten, Mitteln und Methoden sollte die größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Hier liegen die häufigsten Gründe für die Nicht- Anerkennung von Satzungen bzw. der Gemeinnützigkeit von Vereinen. | ||