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Ralph (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Satzung des Verein XY e.V. == § 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr == Die Angaben zum Namen und Sitz des Vereins gehören zu den Mindesterfordernissen…“) |
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Diese Satzungsbestimmung dokumentiert den Willen der Vereinsgründer, einen rechtsfähigen (eingetragenen) Verein zu gründen. | Diese Satzungsbestimmung dokumentiert den Willen der Vereinsgründer, einen rechtsfähigen (eingetragenen) Verein zu gründen. | ||
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr | (4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr | ||
Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich, | |||
schafft aber Klarheit über die vereinsinternen | Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich, schafft aber Klarheit über die vereinsinternen Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber | ||
Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber | über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden. Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel | ||
über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins | |||
gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden. | |||
Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel | |||
das Schuljahr als Geschäftsjahr. | das Schuljahr als Geschäftsjahr. | ||
§ 2 Vereinszweck | |||
Die präzise Definition des Vereinszwecks (in | == § 2 Vereinszweck == | ||
Anlehnung an einen oder mehrere der in der | Die präzise Definition des Vereinszwecks (in Anlehnung an einen oder mehrere der in der Abgabenordnung, § 52 Abs. 2 genannten anerkannten Zwecke) ist von entscheidender Bedeutung für die (dauerhafte) Anerkennung durch das Registergericht und durch das Finanzamt (Gewährung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Steuervorteile bzw. Steuerbefreiungen) | ||
Abgabenordnung, § 52 Abs. 2 genannten | |||
anerkannten Zwecke) ist von entscheidender | |||
Bedeutung für die (dauerhafte) Anerkennung durch | |||
das Registergericht und durch das Finanzamt | |||
(Gewährung der gemeinnützigkeitsrechtlichen | |||
Steuervorteile bzw. Steuerbefreiungen) | |||
Der Verein wird durch je zwei | Der Verein wird durch je zwei | ||
Mitglieder des Vorstandes | Mitglieder des Vorstandes | ||