Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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  Diese Satzungsbestimmung dokumentiert den Willen der Vereinsgründer, einen rechtsfähigen (eingetragenen) Verein zu gründen.
  Diese Satzungsbestimmung dokumentiert den Willen der Vereinsgründer, einen rechtsfähigen (eingetragenen) Verein zu gründen.


(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr  
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich,  
 
schafft aber Klarheit über die vereinsinternen  
Dieser Passus ist nicht zwingend erforderlich, schafft aber Klarheit über die vereinsinternen Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber  
Planungs- und Entscheidungszyklen vor allem aber  
über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden. Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel  
über die Fristen der Nachweispflichten des Vereins  
gegenüber den Aufsichts-(Finanz-)behörden.  
Schulfördervereine z.B. bestimmen in der Regel  
das Schuljahr als Geschäftsjahr.  
das Schuljahr als Geschäftsjahr.  
§ 2 Vereinszweck  
 
Die präzise Definition des Vereinszwecks (in  
== § 2 Vereinszweck ==
Anlehnung an einen oder mehrere der in der  
Die präzise Definition des Vereinszwecks (in Anlehnung an einen oder mehrere der in der Abgabenordnung, § 52 Abs. 2 genannten anerkannten Zwecke) ist von entscheidender Bedeutung für die (dauerhafte) Anerkennung durch das Registergericht und durch das Finanzamt (Gewährung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Steuervorteile bzw. Steuerbefreiungen)   
Abgabenordnung, § 52 Abs. 2 genannten  
 
anerkannten Zwecke) ist von entscheidender  
Bedeutung für die (dauerhafte) Anerkennung durch  
das Registergericht und durch das Finanzamt  
(Gewährung der gemeinnützigkeitsrechtlichen  
Steuervorteile bzw. Steuerbefreiungen)   
© Ch. Hüttig
Der Verein wird durch je zwei  
Der Verein wird durch je zwei  
Mitglieder des Vorstandes  
Mitglieder des Vorstandes  
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