Gesetze für Bienen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bürgerliches Gesetzbuch ==
== Bürgerliches Gesetzbuch ==
=== § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen ===
Zieht ein [[Bienenschwarm]] aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.


== Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) ==
== Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) ==
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