Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Ausnahme: Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit (siehe § 9 und § 12). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Ausnahme: Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit (siehe § 9 und § 12). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  


'''Mögliche Ergänzungen: Mitgliederversammlungen sind (nicht) öffentlich. Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Es können aber auch für andere Entscheidungen als die über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins andere Mehrheitsverhältnisse festgelegt werden.'''
'''(Nichtmitglieder können auf Antrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung zugelassen werden).'''


Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.


'''(Das Stimmrecht kann durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorgelegt wurde. Kein Mitglied darf aber mehr als drei (?) Stimmen auf sich vereinen. Die eigene und die übertragenen Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmrechtsübertragung kann nur für die jeweilige Mitgliederversammlung insgesamt erteilt werden.)'''


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