19.728
Bearbeitungen
Ralph (Diskussion | Beiträge) |
Ralph (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 59: | Zeile 59: | ||
* „zugeknöpfte“ Zeltplanen sind als Notausgang nicht zulässig. Diese müssen wenigstens aufgeknüpft vorgehalten werden | * „zugeknöpfte“ Zeltplanen sind als Notausgang nicht zulässig. Diese müssen wenigstens aufgeknüpft vorgehalten werden | ||
* Während der Betriebszeit müssen der Hauptausgang, sowie alle weiteren Ausgänge ständig und in voller Breite geöffnet sein. | * Während der Betriebszeit müssen der Hauptausgang, sowie alle weiteren Ausgänge ständig und in voller Breite geöffnet sein. | ||
Die Beschilderung der Notausgänge erfolgt mit beleuchteten, notstromversorgten Piktogrammen (Würfeln). | |||
Rettungswege außerhalb des Zeltes sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche vorhanden und nutzbar (mindestens mit 3,00 m Breite und 3,50 m Höhe freizuhalten). | |||
Für die Notausgänge ergibt sich vereinfacht | Für die Notausgänge ergibt sich vereinfacht |