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* ab 0,20 m Absturzhöhe erforderlich, Höhe des Geländers min.1,00 m, | * ab 0,20 m Absturzhöhe erforderlich, Höhe des Geländers min.1,00 m, | ||
* bei einer Absturzhöhe > 1,00 m unten mit Bordbrett | * bei einer Absturzhöhe > 1,00 m unten mit Bordbrett | ||
Abgehängte Einrichtungsgegenstände wie Lampen, Musikboxen oder Werbeanlagen sind ordnungsgemäß befestigt und mit einer zusätzlichen Sicherung gegen Absturz versehen. | |||
Inhaltlich übernommen aus der Checkliste zur Aufstellung und Betrieb von Festzelten des Landkreis Ostallgäu<ref>[http://www.veranstalterinfo.ostallgaeu.de/fileadmin/leitfaden/Checkliste_zum_Aufbau_und_Betrieb_von_Festzelten.pdf Checkliste zur Aufstellung und Betrieb von Festzelten (fliegende Bauten) ab 75 m² Grundfläche:]. Website des Landkreis Ostallgäu. Abgerufen am 17. Oktober 2012.</ref> | Inhaltlich übernommen aus der Checkliste zur Aufstellung und Betrieb von Festzelten des Landkreis Ostallgäu<ref>[http://www.veranstalterinfo.ostallgaeu.de/fileadmin/leitfaden/Checkliste_zum_Aufbau_und_Betrieb_von_Festzelten.pdf Checkliste zur Aufstellung und Betrieb von Festzelten (fliegende Bauten) ab 75 m² Grundfläche:]. Website des Landkreis Ostallgäu. Abgerufen am 17. Oktober 2012.</ref> |