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[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-BauOBW2010pP69 darin §69 LBO über Fliegende Bauten] | [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-BauOBW2010pP69 darin §69 LBO über Fliegende Bauten] | ||
Verfahrensfreie Vorhaben | Verfahrensfreie Vorhaben sind | ||
nach §79 | nach §79, Abs 8 bauliche Anlagen zur Freizeitgestaltung | ||
a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen | a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen | ||
Eine Ausführungsgenehmigung benötigen auch: | Unbedeutende Fliegende Bauten sind | ||
* Zelte mit einer Grundfläche bis 75 m² | |||
Eine Ausführungsgenehmigung benötigen jedoch auch: | |||
* Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird | * Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird | ||
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(aus dem [http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar) | (aus dem [http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar) | ||
Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten. | |||
==Bayern== | ==Bayern== | ||