Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 15: Zeile 15:
[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-BauOBW2010pP69 darin §69 LBO über Fliegende Bauten]
[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-BauOBW2010pP69 darin §69 LBO über Fliegende Bauten]


Verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensfreie Vorhaben sind


nach §79
nach §79, Abs 8 bauliche Anlagen zur Freizeitgestaltung


8 bauliche Anlagen zur Freizeitgestaltung
a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen
a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen


Eine Ausführungsgenehmigung benötigen auch:
Unbedeutende Fliegende Bauten sind
 
* Zelte mit einer Grundfläche bis 75 m²
 
Eine Ausführungsgenehmigung benötigen jedoch auch:


* Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird
* Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird
Zeile 28: Zeile 31:


(aus dem [http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar)
(aus dem [http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar)
Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.


==Bayern==
==Bayern==
19.896

Bearbeitungen