Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-BauOBW2010pP69 darin §69 LBO über Fliegende Bauten]
[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-BauOBW2010pP69 darin §69 LBO über Fliegende Bauten]
Verfahrensfreie Vorhaben
nach §79
8 bauliche Anlagen zur Freizeitgestaltung
a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen
Eine Ausführungsgenehmigung benötigen auch:
* Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird
* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist
(aus dem [http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar)


==Bayern==
==Bayern==
19.880

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