Burschen heraus!: Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Wandel ==
„'''Burschen heraus!'''“ (oder in der ursprünglichen Form „''Bursche heraus!''“) ist ein studentischer Alarm- und Hilferuf, wenn ein einzelner Student angegriffen oder festgenommen werden sollte. Der Ruf ist um 1700 erstmals schriftlich belegt, war aber sicher schon früher in der Tradition des mittelalterlichen Alarmrufes ''„Thiod ute!“'' („Volk heraus!“) an den ältesten Universitäten üblich. Aus dem Ruf entstand 1844 das gleichnamige Studentenlied.
„'''Burschen heraus!'''“ (oder in der ursprünglichen Form „''Bursche heraus!''“) ist ein studentischer Alarm- und Hilferuf, wenn ein einzelner Student angegriffen oder festgenommen werden sollte. Der Ruf ist um 1700 erstmals schriftlich belegt, war aber sicher schon früher in der Tradition des mittelalterlichen Alarmrufes ''„Thiod ute!“'' („Volk heraus!“) an den ältesten Universitäten üblich. Aus dem Ruf entstand 1844 das gleichnamige Studentenlied.


== Herkunft und Wandel ==
Die besondere rechtliche Stellung des Studenten durch die Akademische Gerichtsbarkeit bis 1879 führte zu häufigen Konflikten mit der Polizeigewalt der Universitätsstädte. Diese waren nicht befugt, einen Studenten zu verhaften oder zu bestrafen, bevor nicht ein Universitätsgericht über sie befunden hatte. Übergriffe der Staatsmacht oder einzelner Bürger auf Studenten waren nicht selten; mit dem Ruf ''Bursche heraus!'' konnte durch Zusammenrufen von mehreren (stets bewaffneten) Studenten einem solchen Übergriff entgegengetreten werden. Häufig ergaben sich aus dem Ruf größere Tumulte in Universitätsstädten besonders im 17. und 18. Jahrhundert. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Ruf und das damit verbundene gemeinsame, bewaffnete Auftreten der Studentenschaft durch die Universitäten verboten.
Die besondere rechtliche Stellung des Studenten durch die Akademische Gerichtsbarkeit bis 1879 führte zu häufigen Konflikten mit der Polizeigewalt der Universitätsstädte. Diese waren nicht befugt, einen Studenten zu verhaften oder zu bestrafen, bevor nicht ein Universitätsgericht über sie befunden hatte. Übergriffe der Staatsmacht oder einzelner Bürger auf Studenten waren nicht selten; mit dem Ruf ''Bursche heraus!'' konnte durch Zusammenrufen von mehreren (stets bewaffneten) Studenten einem solchen Übergriff entgegengetreten werden. Häufig ergaben sich aus dem Ruf größere Tumulte in Universitätsstädten besonders im 17. und 18. Jahrhundert. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Ruf und das damit verbundene gemeinsame, bewaffnete Auftreten der Studentenschaft durch die Universitäten verboten.


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