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(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung. | (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung. | ||
Zweck des Vereins ist | Der Zweck des Vereins ist die Förderung einer nachhaltigen, gerechten und inklusiven städtischen Entwicklung ein. Der Verein engagiert sich für die Umsetzung innovativer Lösungen in den Bereichen Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Klimaresilienz, nachhaltige Mobilität, Bildung, Kultur sowie eine ökologisch und sozial verantwortliche Wirtschaft. Zweck des Vereins ist, durch Bildung, Forschung, öffentliche Aufklärung und Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren eine lebenswerte, zukunftsfähige und partizipative Stadtgemeinschaft zu fördern. Der Verein strebt danach, als Plattform für Bürgerbeteiligung und als Katalysator für positive Veränderungen zu fungieren. | ||
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch | (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch | ||
* Veranstaltungen | * Veranstaltungen | ||
* Ausstellungen | * Ausstellungen | ||
* Workshops | * Workshops | ||