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Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten. | Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten. | ||
Jedoch sind Zelte auf Camping- und Zeltplätzen verfahrensfrei, ohne dass dabei eine Größenordnung benannt ist. | |||
Auch ist nicht abschließend geklärt, ob Zelte immer fliegende Bauten sind, den die FlBauR bezieht sich explizit auf "Zelte, die fliegende Bauten sind". Gibt es also auch Zelte, die keine fliegende Bauten sind und wie groß dürfen diese also sein? | |||
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