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Als Versicherungswert (Versicherungssumme) gilt bei Zelten der Neuwert. Für das Mobiliar der Zeitwert. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer die Kosten einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur, bei einem Totalschaden aber immer nur den Zeitwert . Die Anschaffungsrechnung muss daher immer vorhanden sein und im Schadensfall vorgelegt werden. | Als Versicherungswert (Versicherungssumme) gilt bei Zelten der Neuwert. Für das Mobiliar der Zeitwert. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer die Kosten einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur, bei einem Totalschaden aber immer nur den Zeitwert . Die Anschaffungsrechnung muss daher immer vorhanden sein und im Schadensfall vorgelegt werden. | ||