Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Regelungen der Bayerischen Bouordnung (BayBO); Pfadfinderzelte ====
==== Regelungen der Bayerischen Bouordnung (BayBO); Pfadfinderzelte ====
[[Datei:regelungenbayern.pdf|miniatur|Regelungen der Bayerischen Bouordnung (BayBO); Pfadfinderzelte, Aktenzeichen 27-4115.120-1-6]]
In einem Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr vom 14. Juni 1019, mit dem Aktenzeichen 27-4115.120-1-6, von Dr. Hans Reichhart kommt das Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr zu dem Schluss, dass Pfafinderzelte nicht das sind, worauf der Gesetzgeber die Regelungen des Art. 72 BayBO über [[fliegende Bauten]] zugeschnitten hat. Er schreibt: ''Eines Ausnahmetatbestandes von diesen Verfahrensregelungen bedarf es daher nicht.''
In einem Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr vom 14. Juni 1019, mit dem Aktenzeichen 27-4115.120-1-6, von Dr. Hans Reichhart kommt das Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr zu dem Schluss, dass Pfafinderzelte nicht das sind, worauf der Gesetzgeber die Regelungen des Art. 72 BayBO über [[fliegende Bauten]] zugeschnitten hat. Er schreibt: ''Eines Ausnahmetatbestandes von diesen Verfahrensregelungen bedarf es daher nicht.''


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