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== Bundesländer == | == Bundesländer == | ||
===Baden-Württemberg=== | === Baden-Württemberg === | ||
[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#focuspoint Landesbauordnung BW] | [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#focuspoint Landesbauordnung BW] | ||
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a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen <ref>Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März, [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW+Anhang&psml=bsbawueprod.psml&max=true Anhang zu §50 Abs. 1], Verfahrensfreie Vorhaben Abs. 8, abgerufen am 19.04.2018</ref> | a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen <ref>Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März, [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW+Anhang&psml=bsbawueprod.psml&max=true Anhang zu §50 Abs. 1], Verfahrensfreie Vorhaben Abs. 8, abgerufen am 19.04.2018</ref> | ||
====Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten==== | ==== Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten ==== | ||
[http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten] | [http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten] | ||
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1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht. | 1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht. | ||
====am Beispiel der Stadt Esslingen==== | ==== am Beispiel der Stadt Esslingen ==== | ||
[http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar | [http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar | ||
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* Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird | * Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird | ||
* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist | * Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist | ||
==== Baurechtliche Behandlung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände ==== | |||
Mit einem Schreiben zu "Baurechtliche Behandlung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände" vom 02. Juli 2020 unter dem Aktenzeichen 51-2615.4/150, bestätigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau: | |||
''...Insofern ist auch die über die Verwaltungsvor-schrift des Wirtschaftsministeriums über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten bekanntgemachte Richtlinie für Fliegende Bauten im vorliegenden Fall nicht einschlägig.'' | |||
''...zutreffend festgestellt, dass für die beschriebe-nen Zeltkonstruktionen Ziffer 8 Buchstabe a) des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO ein-schlägig ist. Danach sind Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen verfahrensfrei. Verfahrensfreie Vorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung, sie müssen aber ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.'' | |||
===Bayern=== | ===Bayern=== |