19.746
Bearbeitungen
Ralph (Diskussion | Beiträge) |
Ralph (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Bau von Jurtenburgen unterliegt je nach Nutzung und Größe den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bzw. den entsprechenden Verordnungen über Fliegende Bauten ([[Fliegender Bau]]). | Der Bau von [[Jurtenburgen]] unterliegt je nach Nutzung und Größe den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bzw. den entsprechenden Verordnungen über Fliegende Bauten ([[Fliegender Bau]]). | ||
Die Situation vor Ort differiert von Bundesland zu Bundesland und ebenso unter den jeweils zuständigen Baubehörden, bzw. der Einschätzung von deren Mitarbeiter. Es ist jedoch von einer Annäherung der Regelungen auszugehen, da die jeweiligen Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten von den Bundesländern untereinander anerkannt werden. | Die Situation vor Ort differiert von Bundesland zu Bundesland und ebenso unter den jeweils zuständigen Baubehörden, bzw. der Einschätzung von deren Mitarbeiter. Es ist jedoch von einer Annäherung der Regelungen auszugehen, da die jeweiligen Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten von den Bundesländern untereinander anerkannt werden. |