Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Grundlagen ==
Der Bau von Jurtenburgen unterliegt je nach Nutzung und Größe den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bzw. den entsprechenden Verordnungen über Fliegende Bauten ([[Fliegender Bau]]).
Der Bau von Jurtenburgen unterliegt je nach Nutzung und Größe den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bzw. den entsprechenden Verordnungen über Fliegende Bauten ([[Fliegender Bau]]).


Die Situation vor Ort differiert von Bundesland zu Bundesland und ebenso unter den jeweils zuständigen Baubehörden, bzw. der Einschätzung von deren Mitarbeiter. Es ist jedoch von einer Annäherung der Regelungen auszugehen, da die jeweiligen Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten von den Bundesländern untereinander anerkannt werden.
Die Situation vor Ort differiert von Bundesland zu Bundesland und ebenso unter den jeweils zuständigen Baubehörden, bzw. der Einschätzung von deren Mitarbeiter. Es ist jedoch von einer Annäherung der Regelungen auszugehen, da die jeweiligen Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten von den Bundesländern untereinander anerkannt werden.


In aller Regel ist vor Errichtung einer Jurtenburg von mehr als 75 m² ein klärendes Gespräch mit den zuständigen Behörden angeraten. Eine Unterscheidung auf öffentlichem oder privatem Grund gibt es hier nicht. Ebenso ist es unerheblich, ob es sich um eine öffentliche oder geschlossene Veranstaltung handelt. Ausnahmen gibt es in manchen Bundesländern auf behördlich genenhmigten Camping- und Zeltplätzen.
In aller Regel ist vor Errichtung einer Jurtenburg von mehr als 75 m² ein klärendes Gespräch mit den zuständigen Behörden angeraten. Eine Unterscheidung auf öffentlichem oder privatem Grund gibt es hier nicht. Ebenso ist es unerheblich, ob es sich um eine öffentliche oder geschlossene Veranstaltung handelt.


== Ausnahmen ==
Ausnahmen gibt es in manchen Bundesländern auf behördlich genenhmigten Camping- und Zeltplätzen.
== Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten ==
Die für Fliegende Bauten vorgesehene Ausführungsgenehmigung gibt es für Kohten, Jurten und den daraus möglichen Jurtenburgen nicht.
Die für Fliegende Bauten vorgesehene Ausführungsgenehmigung gibt es für Kohten, Jurten und den daraus möglichen Jurtenburgen nicht.


==Übersicht==
Im folgenden versuchen wir die Einzelheiten je nach Bundesland darzustellen und auf die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu verlinken.
Im folgenden versuchen wir die Einzelheiten je nach Bundesland darzustellen und auf die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu verlinken.


Die Grundfläche von eigenen [[:Kategorie:Konstruktionen|Konstruktionen]] kannst du anhand unserer [[Formelsammlung]] berechnen
Die Grundfläche von eigenen [[:Kategorie:Konstruktionen|Konstruktionen]] kannst du anhand unserer [[Formelsammlung]] berechnen
==Übersicht==


Die folgende Tabelle zeigt die maximale Größe für "unbedeutende Fliegende Bauten" in den einzelnen Bundesländern. Bis auf Hessen folgen alle Bundesländer in diesem Punkt der Musterbauordnung MBO.
Die folgende Tabelle zeigt die maximale Größe für "unbedeutende Fliegende Bauten" in den einzelnen Bundesländern. Bis auf Hessen folgen alle Bundesländer in diesem Punkt der Musterbauordnung MBO.
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==Baden-Württemberg==
===Baden-Württemberg===


[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint Landesbauordnung BW]
[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint Landesbauordnung BW]
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a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen <ref>Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März, [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW+Anhang&psml=bsbawueprod.psml&max=true Anhang zu §50 Abs. 1], Verfahrensfreie Vorhaben Abs. 8, abgerufen am 19.04.2018</ref>
a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen <ref>Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März, [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW+Anhang&psml=bsbawueprod.psml&max=true Anhang zu §50 Abs. 1], Verfahrensfreie Vorhaben Abs. 8, abgerufen am 19.04.2018</ref>


===Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten===
====Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten====


[http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten]
[http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten]
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1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht.
1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht.


===am Beispiel der Stadt Esslingen===
====am Beispiel der Stadt Esslingen====


[http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar
[http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar
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* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist
* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist


===Fazit===
====Fazit====


Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinanderreihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.
Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinanderreihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.
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Auch ist nicht abschließend geklärt, ob Zelte immer fliegende Bauten sind, den die FlBauR bezieht sich explizit auf "Zelte, die fliegende Bauten sind". Gibt es also auch Zelte, die keine fliegende Bauten sind und wie groß dürfen diese also sein?
Auch ist nicht abschließend geklärt, ob Zelte immer fliegende Bauten sind, den die FlBauR bezieht sich explizit auf "Zelte, die fliegende Bauten sind". Gibt es also auch Zelte, die keine fliegende Bauten sind und wie groß dürfen diese also sein?


==Bayern==
===Bayern===


[http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_baurecht/baybo/baybo_2010_03_01.pdf Bayerische Bauordnung]
[http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_baurecht/baybo/baybo_2010_03_01.pdf Bayerische Bauordnung]
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Sofern das Zeltlager jedoch  mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des  Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und  Verordnungsgesetz erforderlich.
Sofern das Zeltlager jedoch  mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des  Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und  Verordnungsgesetz erforderlich.


==Berlin==
===Berlin===


[http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BauOBln.pdf Bauordnung für Berlin]
[http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BauOBln.pdf Bauordnung für Berlin]


==Brandenburg==
===Brandenburg===


[https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016 Brandenburgische Bauordnung]
[https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016 Brandenburgische Bauordnung]
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1. Wohnwagen und Zelte auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen,
1. Wohnwagen und Zelte auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen,


=== Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten ===
==== Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten ====
1.1 Geltungsbereich   
1.1 Geltungsbereich   
        
        
Die Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 71 Ab­satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung. Die Richtli­nie gilt nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitäts­zelte verwendet werden,[...]
Die Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 71 Ab­satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung. Die Richtli­nie gilt nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitäts­zelte verwendet werden,[...]


==Bremen==
===Bremen===


[http://bremen.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BrBO Bremische Landesbauordnung]
[http://bremen.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BrBO Bremische Landesbauordnung]


==Hamburg==
===Hamburg===


[http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-BauOHA2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Hamburgische Bauordnung]
[http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-BauOHA2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Hamburgische Bauordnung]


==Hessen==
===Hessen===


[http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMWVL_15/HMWVL_Internet/med/715/715d3eb5-62ac-21f0-12f3-1e2389e48185,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true Hessische Bauordnung 2011]
[http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMWVL_15/HMWVL_Internet/med/715/715d3eb5-62ac-21f0-12f3-1e2389e48185,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true Hessische Bauordnung 2011]
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11.15 Zeltlager, die nach ihrem erkennbaren Zweck  gelegentlich, höchstens für zwei Monate, errichtet werden,
11.15 Zeltlager, die nach ihrem erkennbaren Zweck  gelegentlich, höchstens für zwei Monate, errichtet werden,


==Mecklenburg-Vorpommern==
===Mecklenburg-Vorpommern===


[http://mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_rahmen.htm Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern]
[http://mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_rahmen.htm Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern]


==Niedersachsen==
===Niedersachsen===


[http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/openvoris.cgi?xid=173016,1 Niedersächsische Bauordnung]
[http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/openvoris.cgi?xid=173016,1 Niedersächsische Bauordnung]
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[http://www.nds-voris.de/jportal/;jsessionid=9CDEB565C7471D561F0B89BBCF4FD532.jp16?quelle=jlink&query=VVND-210720-MS-20081210-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true#ivz5 Besondere Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher]
[http://www.nds-voris.de/jportal/;jsessionid=9CDEB565C7471D561F0B89BBCF4FD532.jp16?quelle=jlink&query=VVND-210720-MS-20081210-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true#ivz5 Besondere Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher]


==Nordrhein-Westfalen==
===Nordrhein-Westfalen===


[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=232&bes_id=4883&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=bauo#det0 Landesbauordnung NRW]
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=232&bes_id=4883&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=bauo#det0 Landesbauordnung NRW]
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[https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=1420070525144953354 FlBau NRW]
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=1420070525144953354 FlBau NRW]


==Rheinland-Pfalz==
===Rheinland-Pfalz===


[http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm Landesbauordnung Rheinland-Pfalz]
[http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm Landesbauordnung Rheinland-Pfalz]


==Saarland==
===Saarland===


[http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/BauO_SL_2004.htm#BauO_SL_2004_rahmen Landesbauordnung Saarland]
[http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/BauO_SL_2004.htm#BauO_SL_2004_rahmen Landesbauordnung Saarland]


==Sachsen==
===Sachsen===


[http://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=1110&jlink=a1 Sächsische Bauordnung]
[http://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=1110&jlink=a1 Sächsische Bauordnung]


==Sachsen-Anhalt==
===Sachsen-Anhalt===


[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/df1/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOST2005rahmen%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=108&doc.part=X&doc.price=0.0&paramfromHL=true#focuspoint Landesbauordnung Sachsen-Anhalt]
[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/df1/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOST2005rahmen%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=108&doc.part=X&doc.price=0.0&paramfromHL=true#focuspoint Landesbauordnung Sachsen-Anhalt]
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[http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=18629 Fliegende Bauten]
[http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=18629 Fliegende Bauten]


==Schleswig-Holstein==
===Schleswig-Holstein===


[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO%2BSH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true Landesbauordnung Schleswig-Holstein]
[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO%2BSH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true Landesbauordnung Schleswig-Holstein]


==Thüringen==
===Thüringen===


[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true Thüringer Bauordnung]
[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true Thüringer Bauordnung]
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