Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Alternative 4 Wochen) nach Mitteilung des Ausschlusses kann das Mitglied Berufung gegen den Vorstandsbeschluss einlegen.  
Innerhalb einer Frist von <color=red>3 Monaten / 4 Wochen)</color> nach Mitteilung des Ausschlusses kann das Mitglied Berufung gegen den Vorstandsbeschluss einlegen.  
Dann entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig über Ausschluss oder Verbleib im Verein. Bis dorthin ruht die Mitgliedschaft.
Dann entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig über Ausschluss oder Verbleib im Verein. Bis dorthin ruht die Mitgliedschaft.


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