Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4- Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4- Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.


  Für den Auflösungsbeschluss nennt das BGB in § 41 dieses Mehrheitsverhältnis, das allerdings in der konkreten Satzung (nach oben bis zur Einstimmigkeit, wie nach unten bis zur relativen Mehrheit)  
  Für den Auflösungsbeschluss nennt das BGB in § 41 dieses Mehrheitsverhältnis, das allerdings in der konkreten Satzung (nach oben bis zur Einstimmigkeit, wie nach unten bis zur relativen Mehrheit) abgeändert werden kann).
abgeändert werden kann).


(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an
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