Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.


Zweck des Vereins ist (z.B für einen umweltpädagogischen Verein )
Zweck des Vereins ist <s>(z.B für einen umweltpädagogischen Verein )</s>
* <s>die Förderung der Erziehung Volks- und Jugendbildung.</s>
* <s>die Förderung der Erziehung Volks- und Jugendbildung.</s>
* <s>die Förderung des Natur- und Umweltschutzes</s>
* <s>die Förderung des Natur- und Umweltschutzes</s>
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