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Die Zulassung von juristischen Personen (z.B. öffentliche Körperschaften, GmbH, e.V.) als Mitglieder kann frei festgelegt werden. Juristische Personen haben durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer) Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. | Die Zulassung von juristischen Personen (z.B. öffentliche Körperschaften, GmbH, e.V.) als Mitglieder kann frei festgelegt werden. Juristische Personen haben durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer) Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. | ||
(2) Der Verein hat folgende Mitglieder: | (2) Der Verein hat folgende Mitglieder: | ||
* ordentliche Mitglieder | * ordentliche Mitglieder | ||
* jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) | * jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) | ||