Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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  Die Zulassung von juristischen Personen (z.B. öffentliche Körperschaften, GmbH, e.V.) als Mitglieder kann frei festgelegt werden. Juristische Personen haben durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer) Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  Die Zulassung von juristischen Personen (z.B. öffentliche Körperschaften, GmbH, e.V.) als Mitglieder kann frei festgelegt werden. Juristische Personen haben durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer) Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.


(2) Der Verein hat folgende Mitglieder: (z.B.)
(2) Der Verein hat folgende Mitglieder:
* ordentliche Mitglieder
* ordentliche Mitglieder
* jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs)
* jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs)
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