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1. Wohnwagen und Zelte auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen, | 1. Wohnwagen und Zelte auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen, | ||
=== Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten === | |||
1.1 Geltungsbereich | |||
Die Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 71 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung. Die Richtlinie gilt nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden,[...] | |||
==Bremen== | ==Bremen== |