Gasflaschen

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Transport von Gasflaschen

Unsicherheiten gibt es immer wieder über die Richtlinien für den Transport von Gasflaschen.

Zitate: (noch ohne weitere Belege)

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern (Ladungssicherung etc.). (Mike Strotmann)

Ein jeglicher Transport im Zusammenhang mit der Pfadfinderei, den du als Privatperson durchführen wirst, ist kein gewerblicher Gütertransport im gesetzlichen Sinne. (Sven Kroll)

Der sichere Transport von Gasflaschen

Im Pkw dürfen Gasflaschen nur kurzzeitig und ausnahmsweise befördert werden, da hier eine ausreichende Sicherung der Ladung und eine ordnungsgemäße Lüftung nicht gewährleistet werden kann.

Während z.B. in Wohnmobilen mit eine geprüften Gasanlage spezielle Kästen mit Entlüftung vorhanden sind, sind Pkws sind für eine dauerhafte Beförderung nicht geeignet. Der Transport im PKW sollte daher auch nur kurzzeitig erfolgen. Als kurze Fahrtdauer wird in der Regel eine Stunde angesehen.

Selbst in leeren Flaschen befindet sich immer ein Anteil Gas, das austreten könnte.

Das Ventil muss geschlossen und mit der aufschraubbaren Verschlusskappe und mit der Ventilschutzkappe versehen sein.

Die Gasflaschen müssen gegen Lageveränderung durch Fahreinflüsse gesichert sein.

Um eine Ansammlung von Gas zu vermeiden ist es hilfreich ein Fenster einen Spalt breit öffnen und/oder die Lüftung einschalten.

Beim Be- und Entladen den Motor abstellen.

Nicht rauchen.

siehe auch