Brandschutz in der Jurte

Aus Jurtenland-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Mit der nötigen Sorgfalt kannst du in der Jurte auch ein Feuer machen

Seit Jahrtausenden machen die Menschen Feuer in ihren Zelten. Die Beherrschung des Feuers ist eine der großen kulturellen Erungenschaften des Menschen, was ihm erst das Menschsein ermöglicht hat. Doch leider kommt uns zum einen der sichere Umgang mit dem Element Feuer immer mehr abhanden, zum anderen wollen wir die Welt um uns herum immer sicherer gestalten.

In diesem Spannungsfeld steht nun der Wunsch, weiterhin Feuer in der Jurte zu machen und diese so zu einem Lebensraum zum Kochen, Singen usw. zu machen.

Kann und darf ich ein Feuer im Zelt machen?

Ein Ring aus Steinen fasst die Feuerstelle ein

Aus unserer Sicht obliegt diese Beurteilung jedem einzelnen selbst, ob er sich zutraut, ein Feuer in der Jurte zu machen und dies auch zu beherrschen. Die Erfahrungen aus über 100 Jahre Jugendarbeit zeigen, dass dies zum einem immer schon Brauchtum war und zum anderen keine Unfälle bekannt sind.

Bestehen Unsicherheiten, z.B. in öffentlichen Bereichen, bei Veranstaltungen usw., so solltest du dich bei den örtlichen Behörden / Brandschutzbeauftragten über die Bestimmungen und Bedingungen informieren.

Welches Risiko besteht bei einem Feuer im Zelt?

Vorweg ist sicher wichtig, dass Baumwolle gemäß den Brandschutzklassen als B2 (Textilien) eingestuft wird. Das bedeutet normal entflammbar! Halte ich also eine offene Flamme an den Stoff einer Jurte, dann geht diese in Flammen auf.

Ebenso brennt die Baumwolle, wenn ein entsprechend heißer Gegenstand die Baumwolle über ihren Flammpunkt erhitzt. Funken aus der Feuerstelle sind das geringere Risiko, aber ein heißes Ofenrohr kann einem Zelt zum Verhängnis werden, wenn dies nicht sicher durch das Dach geführt wird.

Was kann ich für die Sicherheit in der Jurte tun?

In einer kleinen Feuerschale lässt sich ein Feuer gut beherrschen

Zum vorbeugenden Brandschutz gehören folgende Regeln:

  • Lass das Feuer in der Jurte nie ohne Aufsicht brennen. Ein Feuer (auch eines im Freien) braucht Tag und Nacht eine Feuerwache.
  • Halte dein Feuer so klein wie möglich. Um eine Kohte oder Jurte anzuwärmen oder darin zu kochen braucht es kein großes Feuer. Ein Feuer mit 30 bis 40 cm im Durchmesser ist hier völlig ausreichend, bei größeren Jurten ist eine Feuerschale mit 60 cm ausreichend.
  • Halte brennbare Gegenstände (insbesondere Schlafsäcke in sicherer Entfernung vom Feuer. Denke auch an den Funkenflug bei plötzlichen Windstößen oder springende Glutpunkte (die schaffen es auch mal quer durch die ganze Jurte zu hüpfen).
  • Halte einen Feuerlöscher (6 kg, kein Pulver) und eine Löschdecke gegen kleine Entstehungsbrände bereit. Sollte doch mal etwas schief gehen kann damit oft das schlimmste verhindert werden.
  • Sorge für eine gute Belüftung im Zelt, dies beugt einer Kohlenmonoxidvergiftung vor. Verwende einen Kohlenstoffmonoxid-Melder, diese gibt es bereits sehr günstig.
  • Und zu guter Letzt nochmal: Lass dein Feuer nie ohne Aufsicht!

Was sollte ich um die Jurte herum beachten?

Aus den Landesbauordnungen, bzw. den entsprechenden Richtlinien für Fliegende Bauten ergeben sich folgende erforderliche Abstände zu bestehenden Gebäuden und anderen fliegenden Bauten.

  • 8,00 m zu massiven Gebäuden ohne erhöhte Brandlast
  • 10,00 m zu anderen Bauten.
  • Bei Unterschreitungen ist im Vorfeld mit dem Bauamt abzuklären, ob durch Kompensationsmaßnahmen ein geringerer Abstand toleriert werden kann.

Dies gilt zwar erst bei Zelten mit einer Grundfläche von über 75 m², kann hier jedoch vergleichbar in Betracht gezogen werden.

Erforderliche Feuerlöscher für Fliegende Bauten (jeweils 6kg ABC-Pulverlöscher)

  • bis 300 m² Zeltfläche 1 Löscher, bis 600 m² 2 Löscher, usw.,
  • im Küchenbereich für Brat-, Grill oder Frittiergeräte Löschdecke erforderlich

Gibt es Brandschutz-Auflagen im öffentlichen Bereich?

Im Grunde sind die jeweils geltenden Bestimmungen der zuständigen Baubehörde zu beachten. Das kann regional ganz unterschiedlich gehandhabt werden. Während im Pfadfinderlager Feuer im Zelt üblich ist, so können hier für einen Waldkindergarten die Belange in Sachen Brandschutz schon deutlich umfangreicher sein. Erhöhte Anforderungen gelten oft auch in viel besuchten öffentlichen Bereichen, z.B. wenn es auf einem Weihnachtsmarkt eng hergeht und dieser zudem in einem historischen Stadtkern liegt.

Hier ist es immer sinnvoll, vor dem entsprechenden Vorhaben mit den Behörden zu sprechen, welche Regelungen lokal gelten.

Oft erwarten die Veranstalter / Träger oder Behörden entsprechender Vorhaben, Veranstaltungen usw. eine Zertifizierung für die verwendeten Zelte mit konkreten Aussagen über deren Brandschutz. Diese Zertifizierungen gibt es für Kohte und Jurte jedoch leider nicht.

Gibt es Jurten aus flammhemmendem Material gemäß Brandschutzklasse B1?

Derzeit werden keine Jurten aus flammhemmenden Materialien gefertigt. Die Hersteller verweisen hier auf Unklarheiten bezüglich gesundheitlicher Risiken durch die verwendeten Chemikalien.

Ist eine nachträgliche Brandschutz-Imprägnierung möglich?

Die einzige uns bekannte Brandschutz-Imprägnierung für Textilien, welche auf die Jurte aufgebracht werden kann, ist nur für den Innenbereich zugelassen. Das ist z.B. dann wichtig, wenn die Stoffe im Theater als Dekoration und Kulisse eingesetzt werden.

Im Freien wäscht sich diese zusätzliche Imprägnierung allerdings aus. Siehe: Antifire

Wenn gleich die Jurte brennt...

Bezugsquelle

Brandschutz in der Schweiz

Arbeitshilfe Brandschutz und Prävention (für die Schweiz)

siehe verlinkte Arbeitshilfe

Weblinks

Siehe auch