Versicherung für Zelte

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Zeitwert oder Neuwert

Als Versicherungswert (Versicherungssumme) gilt bei Zelten der Neuwert. Für das Mobiliar der Zeitwert. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer die Kosten einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur, bei einem Totalschaden aber immer nur den Zeitwert . Die Anschaffungsrechnung muss daher immer vorhanden sein und im Schadensfall vorgelegt werden.

Die Broschüre Zielsicher gibt es Online unter dem Link: https://dpsg.de/de/leitende-mitarbeitende/versicherung. Hier steht auf Seite 21, dass für Zeltmaterial eine separate Versicherung abgeschlossen werden muss. Auf Seite 33 und 34 sind dann die verschiedenen Prämiensätze aufgeführt.