Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr ====
==== Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr ====
In einem Schreiben vom 14. Juni 1019, mit dem Aktenzeichen 27-4115.120-1-6, von Dr. Hans Reichhart kommt der Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr zu dem Schluss, dass Pfafinderzelte nicht das sind, worauf der Gesetzgeber die Regelungen des Art. 72 BayBO über [[fliegende Bauten]] zugeschnitten hat. Er schreibt: ''Eines Ausnahmetatbestandes von diesen Verfahrensregelungen bedarf es daher nicht.''
In einem Schreiben vom 14. Juni 1019, mit dem Aktenzeichen 27-4115.120-1-6, von Dr. Hans Reichhart kommt das Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr zu dem Schluss, dass Pfafinderzelte nicht das sind, worauf der Gesetzgeber die Regelungen des Art. 72 BayBO über [[fliegende Bauten]] zugeschnitten hat. Er schreibt: ''Eines Ausnahmetatbestandes von diesen Verfahrensregelungen bedarf es daher nicht.''


Das Schreiben definiert Pfadfinderzelte (gemeint sind Jurtenburgen) wie folgt:
Das Schreiben definiert Pfadfinderzelte (gemeint sind Jurtenburgen) wie folgt:
19.639

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