Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Der Bau von [[Jurtenburgen]] unterliegt je nach Nutzung und Größe den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bzw. den entsprechenden Verordnungen über Fliegende Bauten ([[Fliegender Bau]]).
Der Bau von [[Jurtenburgen]] kann je nach Nutzung und Größe den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bzw. den entsprechenden Verordnungen über Fliegende Bauten ([[Fliegender Bau]]) unterliegen.
 
Von einigen Bundesländern liegen uns baurechtliche Beurteilungen der Ministerien vor, welche bestätigen, dass die Regelungen für Fliegende Bauten nicht anzuwenden sind.


Die Situation vor Ort differiert von Bundesland zu Bundesland und ebenso unter den jeweils zuständigen Baubehörden, bzw. der Einschätzung von deren Mitarbeiter. Es ist jedoch von einer Annäherung der Regelungen auszugehen, da die jeweiligen Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten von den Bundesländern untereinander anerkannt werden.
Die Situation vor Ort differiert von Bundesland zu Bundesland und ebenso unter den jeweils zuständigen Baubehörden, bzw. der Einschätzung von deren Mitarbeiter. Es ist jedoch von einer Annäherung der Regelungen auszugehen, da die jeweiligen Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten von den Bundesländern untereinander anerkannt werden.


In aller Regel ist vor Errichtung einer Jurtenburg von mehr als 75 m² ein klärendes Gespräch mit den zuständigen Behörden angeraten. Eine Unterscheidung auf öffentlichem oder privatem Grund gibt es hier nicht. Ebenso ist es unerheblich, ob es sich um eine öffentliche oder geschlossene Veranstaltung handelt.
In aller Regel ist vor Errichtung einer Jurtenburg von mehr als 75 m² ein klärendes Gespräch mit den zuständigen Behörden angeraten. Eine Unterscheidung auf öffentlichem oder privatem Grund gibt es hier nicht. Ebenso ist es unerheblich, ob es sich um eine öffentliche oder geschlossene Veranstaltung handelt.
== Musterbauordnung ==
Bauordnungen sind Ländersache. Zwar gibt es eine Musterbauordnung als Empfehlung, um einen möglichst einheitlichen Standard in Deutschland zu halten, denn unterscheiden sich die Bauordnungen teils deutlich davon.
* https://www.bauministerkonferenz.de/suchen.aspx?id=986&o=759O986&s=musterbauordnung


== Ausnahmen ==
== Ausnahmen ==
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! Bundesland !! Größe bis
! Bundesland !! Größe bis !! Bemerkung
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|Baden Württemberg ||75 m²
|Baden Württemberg ||75 m² || siehe [[#Baurechtliche Behandlung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände (BW)]]
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|Bayern ||75 m²
|Bayern ||75 m² || siehe [[#Regelungen der Bayerischen Bouordnung (BayBO); Pfadfinderzelte]]
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|Berlin ||75 m²
|Berlin ||75 m² ||
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|Brandenburg ||75 m²
|Brandenburg ||75 m² ||
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|Bremen ||75 m²
|Bremen ||75 m² ||
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|Hamburg ||75 m²
|Hamburg ||75 m² ||
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|Hessen ||100 m²
|Hessen ||100 m² ||
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|Mecklenburg-Vorpommern ||75 m²
|Mecklenburg-Vorpommern ||75 m² ||
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|Niedersachsen ||75 m²
|Niedersachsen ||75 m² ||
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|Nordrhein-Westfalen ||75 m²
|Nordrhein-Westfalen ||75 m² ||
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|Rheinland-Pfalz ||75 m²
|Rheinland-Pfalz ||75 m² || siehe [[#Baurechtliche Behandlung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände (RP)]]
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|Saarland ||75 m²
|Saarland ||75 m² ||
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|Sachsen ||75 m²
|Sachsen ||75 m² ||
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|Sachsen-Anhalt ||75 m²
|Sachsen-Anhalt ||75 m² ||
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|Schleswig-Holstein ||75 m²
|Schleswig-Holstein ||75 m² ||
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|Thüringen ||75 m²
|Thüringen ||75 m² ||
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===Baden-Württemberg===
== Bundesländer ==
=== Baden-Württemberg ===


[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint Landesbauordnung BW]
[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint Landesbauordnung BW]
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a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen <ref>Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März, [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW+Anhang&psml=bsbawueprod.psml&max=true Anhang zu §50 Abs. 1], Verfahrensfreie Vorhaben Abs. 8, abgerufen am 19.04.2018</ref>
a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen <ref>Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März, [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW+Anhang&psml=bsbawueprod.psml&max=true Anhang zu §50 Abs. 1], Verfahrensfreie Vorhaben Abs. 8, abgerufen am 19.04.2018</ref>


====Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten====
==== Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten ====


[http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten]
[http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten]
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1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht.
1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht.


====am Beispiel der Stadt Esslingen====
==== am Beispiel der Stadt Esslingen ====


[http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar
[http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar
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* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist
* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist


====Fazit====
==== Baurechtliche Behandlung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände (BW) ====
[[Datei:BaurechtlicheBehandlung.pdf|miniatur|Baurechtliche Behandlung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände, Aktenzeichen 51-2615.4/150, 02. Juli 2020]]


Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinanderreihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.
Mit einem Schreiben zu "Baurechtliche Behandlung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände" vom 02. Juli 2020 unter dem Aktenzeichen 51-2615.4/150, bestätigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:


Jedoch sind Zelte auf Camping- und Zeltplätzen verfahrensfrei, ohne dass dabei eine Größenordnung benannt ist.
''...Insofern ist auch die über die Verwaltungsvor-schrift des Wirtschaftsministeriums über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten bekanntgemachte Richtlinie für Fliegende Bauten im vorliegenden Fall nicht einschlägig.''


Auch ist nicht abschließend geklärt, ob Zelte immer fliegende Bauten sind, den die FlBauR bezieht sich explizit auf "Zelte, die fliegende Bauten sind". Gibt es also auch Zelte, die keine fliegende Bauten sind und wie groß dürfen diese also sein?
''...zutreffend festgestellt, dass für die beschriebe-nen Zeltkonstruktionen Ziffer 8 Buchstabe a) des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO ein-schlägig ist. Danach sind Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen verfahrensfrei. Verfahrensfreie Vorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung, sie müssen aber ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.''


===Bayern===
===Bayern===


[http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_baurecht/baybo/baybo_2010_03_01.pdf Bayerische Bauordnung]
[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO Bayerische Bauordnung]


[https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2009/heftnummer:8/seite:219/doc:2 Fliegende Bauten, Vollzug des Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO)]
[https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2009/heftnummer:8/seite:219/doc:2 Fliegende Bauten, Vollzug des Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO)]
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nach Art. 72 (3) 4. Zelte, die fliegende Bauten sind, mit bis zu 75 m2
nach Art. 72 (3) 4. Zelte, die fliegende Bauten sind, mit bis zu 75 m2


==== Behördenwegweiser ====
Der [http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/831978776457?plz=82515&behoerde=58331175465&gemeinde=174969025668 Bayerische Behördenwegweiser] schreibt dazu folgendes:
Der [http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/831978776457?plz=82515&behoerde=58331175465&gemeinde=174969025668 Bayerische Behördenwegweiser] schreibt dazu folgendes:


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Sofern das Zeltlager jedoch  mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des  Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und  Verordnungsgesetz erforderlich.
Sofern das Zeltlager jedoch  mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des  Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und  Verordnungsgesetz erforderlich.
==== Regelungen der Bayerischen Bouordnung (BayBO); Pfadfinderzelte ====
[[Datei:regelungenbayern.pdf|miniatur|Regelungen der Bayerischen Bouordnung (BayBO); Pfadfinderzelte, Aktenzeichen 27-4115.120-1-6]]
In einem Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr vom 14. Juni 1019, mit dem Aktenzeichen 27-4115.120-1-6, von Dr. Hans Reichhart kommt das Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr zu dem Schluss, dass Pfafinderzelte nicht das sind, worauf der Gesetzgeber die Regelungen des Art. 72 BayBO über [[fliegende Bauten]] zugeschnitten hat. Er schreibt: ''Eines Ausnahmetatbestandes von diesen Verfahrensregelungen bedarf es daher nicht.''
Das Schreiben definiert Pfadfinderzelte (gemeint sind Jurtenburgen) wie folgt:
''Pfadfinderzelte sind vorübergehend errichtete bauliche Anlagen, für die nicht die Spezialregelungen des Art. 72 BayBO gelten, sondern die allgemeinen Verfahrensregelungen des Gesetzes. Darin ist bereits ein Freistellungstatbestand enthalten, der auf Pfadfinderzelte bei bestimmungsgemäßer Nutzung in aller Regel zutreffen wird: Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. f) BayBO sind Zeltlager, die nach ihrem erkennbaren Zweck gelegentlich, höchstens für zwei Monate errichtet werden, verfahrensfrei. Sie bedürfen weder einer Ausführungsgenehmigung nach Art. 72 BayBO noch einer Baugenehmigung nach Art. 55 i.V. m. Art. 57 BayBO.''


===Berlin===
===Berlin===
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===Nordrhein-Westfalen===
===Nordrhein-Westfalen===


[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=232&bes_id=4883&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=bauo#det0 Landesbauordnung NRW]
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=39224&aufgehoben=N&anw_nr=2 Landesbauordnung NRW]


[https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=1420070525144953354 FlBau NRW]
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=1420070525144953354 FlBau NRW]
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[http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm Landesbauordnung Rheinland-Pfalz]
[http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm Landesbauordnung Rheinland-Pfalz]
==== Baurechtliche Beurteilung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände (RP) ====
Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom 23.04.2020 unter dem Aktenzeichen 5131#2020/0008-0401 45210.0002 200422
''Besitzen die Zelte, aus denen Sie die „Jurtenburgen“ bauen und die größer als 75 m² sind, keine Systemstützen, sondern werden die Stützen aus vor Ort individuell geschlagenen Hölzern hergestellt, handelt es sich nicht um einen Fliegenden Bau, da nur die Zeltplane für den mehrfachen Aufbau bestimmt ist und die Stützen jeweils vor Ort hergestellt werden.''


===Saarland===
===Saarland===
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===Schleswig-Holstein===
===Schleswig-Holstein===


[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO%2BSH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true Landesbauordnung Schleswig-Holstein]
[https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/j5s/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=108&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BauOSH2009rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint Landesbauordnung Schleswig-Holstein]


===Thüringen===
===Thüringen===
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