Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen
a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen


 
===Richtline über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten===


[http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten]
[http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten]
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1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht.
1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht.


===am Beispiel der Stadt Esslingen===
[http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar


Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden; hierzu zählen beispielsweise Zelte, Hütten, Karusselle, Tribünen, Überdachungen. Diese (mobilen) Bauten, ausgenommen unbedeutende Fliegende Bauten, bedürfen einer Ausführungsgenehmigung. Die Ausführungsgenehmigung ist in Baden-Württemberg beim TÜV-Süd in 70794 Filderstadt, Telefon 0711 7005-509, zu beantragen.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden; hierzu zählen beispielsweise Zelte, Hütten, Karusselle, Tribünen, Überdachungen. Diese (mobilen) Bauten, ausgenommen unbedeutende Fliegende Bauten, bedürfen einer Ausführungsgenehmigung. Die Ausführungsgenehmigung ist in Baden-Württemberg beim TÜV-Süd in 70794 Filderstadt, Telefon 0711 7005-509, zu beantragen.
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* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist
* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist


(aus dem [http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar)
===Fazit===


Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.
Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.
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