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a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen | a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen | ||
===Richtline über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten=== | |||
[http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten] | [http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/bw/flbau_ges.htm FlBauR - Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten] | ||
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1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht. | 1.2.5 Zelte sind Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht. | ||
===am Beispiel der Stadt Esslingen=== | |||
[http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar | |||
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden; hierzu zählen beispielsweise Zelte, Hütten, Karusselle, Tribünen, Überdachungen. Diese (mobilen) Bauten, ausgenommen unbedeutende Fliegende Bauten, bedürfen einer Ausführungsgenehmigung. Die Ausführungsgenehmigung ist in Baden-Württemberg beim TÜV-Süd in 70794 Filderstadt, Telefon 0711 7005-509, zu beantragen. | Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden; hierzu zählen beispielsweise Zelte, Hütten, Karusselle, Tribünen, Überdachungen. Diese (mobilen) Bauten, ausgenommen unbedeutende Fliegende Bauten, bedürfen einer Ausführungsgenehmigung. Die Ausführungsgenehmigung ist in Baden-Württemberg beim TÜV-Süd in 70794 Filderstadt, Telefon 0711 7005-509, zu beantragen. | ||
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* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist | * Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist | ||
===Fazit=== | |||
Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten. | Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten. |