Benutzer:Ralph/Baurechtliche Beurteilung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände: Unterschied zwischen den Versionen

 
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== Ergänzungen ==
== Ergänzungen ==
=== Musterbauordnung ===
=== Musterbauordnung ===
''Pfadfinderzelte sind vorübergehend errichtete bauliche Anlagen, für die nicht die Spezialregelungen des § 69 LBO gelten, sondern die allgemeinen Verfahrensregelungen des Gesetzes. Darin ist bereits ein Freistellungstatbestand enthalten, der auf Pfadfinderzelte bei bestimmungsgemäßer Nutzung in aller Regel zutreffen wird: Nach § 61 Abs. 10 Buchst. a.) sind Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen, verfahrensfrei. Sie bedürfen weder einer Ausführungsgenehmigung nach § 69 LBO noch einer Baugenehmigung nach § 49 i. V. m. § 69 LBO.''
''Pfadfinderzelte sind vorübergehend errichtete bauliche Anlagen, für die nicht die Spezialregelungen des § 76 MBO gelten, sondern die allgemeinen Verfahrensregelungen des Gesetzes. Darin ist bereits ein Freistellungstatbestand enthalten, der auf Pfadfinderzelte bei bestimmungsgemäßer Nutzung in aller Regel zutreffen wird: Nach § 61 Abs. 10 Buchst. a.) sind Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen, verfahrensfrei. Sie bedürfen weder einer Ausführungsgenehmigung nach § 76 MBO noch einer Baugenehmigung nach § 49 i. V. m. § 76 MBO.''


=== Baden-Württemberg ===
=== Baden-Württemberg ===
19.639

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