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Erforderliche Abstände zu bestehenden Gebäuden und anderen fliegenden Bauten | Erforderliche Abstände zu bestehenden Gebäuden und anderen fliegenden Bauten | ||
<ref>[//www.veranstalterinfo.ostallgaeu.de/fileadmin/leitfaden/Checkliste_zum_Aufbau_und_Betrieb_von_Festzelten.pdf Checkliste zur Aufstellung und Betrieb von Festzelten (fliegende Bauten) ab 75 m² Grundfläche:]. Website des Landkreis Ostallgäu. Abgerufen am 17. Oktober 2012.</ref> | |||
* 8,00 m zu massiven Gebäuden ohne erhöhte Brandlast | * 8,00 m zu massiven Gebäuden ohne erhöhte Brandlast | ||
* 10,00 m zu anderen Bauten. | * 10,00 m zu anderen Bauten. |