Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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nach Art. 72 (3) 4. Zelte, die fliegende Bauten sind, mit bis zu 75 m2
nach Art. 72 (3) 4. Zelte, die fliegende Bauten sind, mit bis zu 75 m2
Der [http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/831978776457?plz=82515&behoerde=58331175465&gemeinde=174969025668 Bayerische Behördenwegweiser] schreibt dazu folgendes:
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen  Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst,  noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie  Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und  Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch  mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des  Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und  Verordnungsgesetz erforderlich.


==Berlin==
==Berlin==
19.880

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