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(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Ausnahme: Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit (siehe § 9 und § 12). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. | (6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Ausnahme: Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit (siehe § 9 und § 12). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. | ||
Jedes Mitglied hat eine Stimme. | Jedes Mitglied hat eine Stimme. '''Änderung für AG: Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme''' | ||
== § 8 Der Vorstand == | == § 8 Der Vorstand == |