Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an '''TARGET e.V.''' der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an '''TARGET e.V.''' der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
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[[Kategorie: Verein]]
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[[Kategorie: Scouting & Bushcraft Convention]]
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